FEWO Minimalanforderungen
2020-2023 © LHGV und 2024-2027. © LHGV
Nach den Richtlinien des Schweizer Tourismus-Verbands
Gebäude und Innenausstattung
- Das Haus trägt den Namen und/oder eine Hausnummer gemäss Vertrag. Die Wohnung ist mit einer allfälligen Wohnungsnummer oder mit dem Vermieternamen gekennzeichnet.
- Fenster (inkl. Fensterläden und Rollläden) und Türen sind intakt und haben eine funktionsfähige Schliessvorrichtung
- Bodenbeläge / Wände / Plättli sind sauber und ordentlich gepflegt. Wasserschäden oder Schimmel sind keine vorhanden.
- Wannen und Waschbecken inkl. Fugen sind sauber und weisen keine wesentlichen Schäden auf.
- Warmwasser ist bei Maximalbelegung ausreichend vorhanden.
- Während der Vermietungsperiode herrscht in allen Wohnräumen eine angenehme Raumtemperatur
- In allen Räumen ist ausreichende Beleuchtung vorhanden.
- Das Mobiliar ist intakt und in gebrauchsfertigem Zustand
- Alle Geräte sind betriebsbereit
- Kleiderschrank oder offenes Schranksystem und Kleiderablage ist pro Schlafzimmer vorhanden.
- Alle Betten haben ein intaktes Unterbett und saubere, intakte Matratzen mit Matratzenschonern.
- Alle Betten sind mind. 0.90m X 2.00m gross (Ausnahmen: Zusatz-, Schrank-, Kinder-, Etagenbetten und Grand Lits. Grand Lits: mind. 2.00m X 1.60m pro Bett.)
- Eine Kochgelegenheit (mind. Kochnische / Schrankküche) mit Rechaud, Kochgeschirr und fliessendem Wasser ist vorhanden. Kühlschrank ist vorhanden.
- Ein Esstisch mit Stühlen ist entsprechend der Anzahl Personen vorhanden.
- Das Objekt ist sauber und gepflegt.
Sicherheit
- In jeder Wohnung ist eine Löschdecke oder ein Handfeuerlöscher vorhanden.
- Die Liste «Was tun im Brandfall» ist an einem gut ersichtlichen Ort angebracht. (Liste beim LHGV erhältlich)
- Eine Liste mit den wichtigsten Telefonnummern (Kontaktperson, Arzt, Spital, Feuerwehr, Polizei, Apotheke, Taxi etc.) liegt gut sichtbar in der Wohnung auf.
Informationen und Kontakt
- Anfragen werden vom Vermieter innerhalb von 2 Tagen beantwortet.
- Offerten und Angebote enthalten alle Punkte, die der Vermieter später in den vertrag einbezieht, beispielsweise:
- Beschreibung des Objekts
- Preis, Nebenkosten, Nächtigungstaxen
- Rücktrittsbedingungen
- An- und Abreisekonditionen
- Beschreibung der Lage mit Ortsplan und angabe der Distanz zu Einkaufsmöglichkeiten
- Informationen zum öffentlichen Verkehr, Bergbahnen etc.
- Mietverträge werden schriftlich abgeschlossen, die ortsübliche Nächtigungstaxen werden angegeben und entsprechen den legalen Anforderungen
- Zusatzkosten für die Endreinigung des Objekts und das waschen der Bett, Bad- und Küchenwäsche werden im Mietvertrag ausgewiesen.
- Musterverträge
- Mappe mit aktuellen Infos, Ausflugsmöglichkeiten und Schlechtwetterprogramm liegt in der Wohnung auf. Eventuell auch bei den allgemeinen Informationen den Verweis an Liechtenstein Marketing
- Wird eine Ferienwohnung auf einer Plattform / Broschüre angeboten, muss sie die Anforderungen der Klassifikationsstelle erfüllen. Ansonsten müssen mindestens folgende Kriterien erfüllt sein:
- Ausreichende Bildqualität und ein Bild von jedem Raum, optimal werden die Bilder durch einen Fotografen gemacht.
- Ein Objektbeschrieb inklusive Lage (korrekte Adresse) und Wegbeschreibung. Auf Besonderheiten wird hingewiesen.
- Vollständige Kontaktangaben, mindestens vom Schlüsselhalter
- Preisangaben
Wohnungsübergabe und Kontaktperson
- Bei Ankunft ist mindestens folgendes Kleininventar vorhanden:
- Bad / WC: genügend WC-Papier, WC-Bürste, Handseife
- Küche: Spülmittel und Spülmittel für Abwaschmaschine, Geschirrtücher, Abwaschbürste, Lappen, Abfallsack, Haushaltspapier
- Allgemein: Kaffeefilter, Staubsauger inkl. Reservesack, Schaufel und Besen
- Bettwäsche ist vorhanden.
- Vergessene Gegenstände werden auf Verlangen umgehend an den Gast weitergeleitet.
- Bei Problemen ist der Vermieter/Verwalter/Schlüsselhalter oder eine andere Kontaktperson täglich mindestens per Telefon erreichbar.