Hotelklassifizierung Hotelstars Union durch den LHGV
Die Klassifizierungsrichtlinie 2020-2025*****
Richtlinien Klassifizierung
Die Liechtensteiner Hotelklassifizierung ist ein einheitliches System, das im gesamten Fürstentum Liechtenstein gilt. Es wurde durch den Liechtensteiner Hotel- & Gastronomieverband (LHGV) in Zusammenarbeit mit der Fürstlichen Regierung eingeführt und ist an den international anerkannten europäischen Kriterien ausgerichtet. Die Richtlinie HKRL 2020-2025 regelt die Hotelklassifizierung ©LHGV 2020-2025. Die Hotelklassifizierung Liechtenstein bietet Gästen eine verlässliche Orientierungshilfe für Hotel- und Beherbergungsangebote und steht jedem Liechtensteiner Hotel offen. Die Teilnahme ist freiwillig.
Die Einstufung erfolgt auf Wunsch des Betriebes mittels Antrags und Einreichung eines ausgefüllten Selbstchecks bei der Zertifizierungsinstanz, dem LHGV. Unabhängige Sach-verständige führen in der Folge ein sogenanntes Audit vor Ort durch und schlagen der Zertifizierungsinstanz eine Einstufung vor. Diese klassiert den Betrieb und teilt das Resultat mit. Gegen die Klassierung ist das Rechtsmittel der Einsprache gegeben. Regelmässige Über-prüfungen in Abständen von drei, maximal fünf Jahren sichern die Qualität. Betriebe, die sich klassifizieren lassen wollen, können vorab eine Klassifizierungsberatung beantragen.
Die Hotel- und Beherbergungsbetriebe werden in fünf Kategorien eingeteilt, symbolisiert
durch 1 bis 5 Sterne. Spitzenbetrieben jeder Kategorie kann das Prädikat "Superior" verliehen werden, wenn sämtliche Mindestkriterien der Kategorie erfüllt sind und ein "deutliches Mehr" an Dienstleistungen geboten werden. Dies muss durch einen Mystery-Test nach-gewiesen werden. Die Kriterien für die einzelnen Kategorien sind Mindestkriterien, die bei mindestens 85% der Zimmer bzw. Bäder/WC erfüllt sein müssen.
Weitere Informationen:
www.hotrec.eu
www.hotelstars.eu