Lohn & Vertrag 2022
Der LHGV ist keinem Gesamtarbeitsvertrag angeschlossen.
Der Liechtensteinische Hotel- und Gastronomieverband empfiehlt die nachfolgend aufgeführten Mindestlöhne ab Juli 2022 für unsere Mitglieder oder andere Branchenteilnehmer. Diese Mindeslöhne wurde an der Generalversammlung 2022 vom 15. März einstimmig angenommen. Ebenfalls wurden die Richtlinen des ARS angenommen.
Ab Oktober 2022 setzen wir unsere ARS um. Arbeitsrecht & Richtlinen Selbstverpflichtung. Dies beinhaltent Richtlinien über Mindestlöhne, arbeitsfreie bezahlte Tage sowie neben dem Liechtensteinischem Arbeitsrecht viele andere Richtlinien für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen der Liechtensteiner Hotellerie und Gastronomie, Betriebsverpfleger, Foodtrucks und Imbisse.
Die Richtlinien und Mindestlöhne sind ab dem 1. Oktober 2022 für alle LHGV Mitglieder eine Selbstverpflichtung und sind einzuhalten. So fördern wir gute, verlässliche Arbeitsverhältnisse, Vertrauen und Image unserer Branche.
Ein digitaler Branchenarbeitsvertrag mit allen aktuellen Details zum Arbeitsrecht, Mindeslöhnen, Datenschutz, Arbeitssicherheit, IT ist in der Programmierphase.
Lohnstufe 1a
- Mitarbeiter ungelernt in den ersten 12 Monaten
- mindestens CHF 3'400.00 brutto
- Mitarbeiter ungelernt nach 12 Monaten
- mindestens CHF 3'590.00 brutto
Lohnstufe 1b
- Mitarbeiter ungelernt mit Progresso Ausbildung in den ersten 12 Monaten
- mindestens CHF 3500.00 brutto
- Mitarbeiter ungelernt mit Progresso Ausbildung nach 12 Monaten
- oder vier Jahre im selben Betrieb
- mindestens CHF 3'690.00 brutto
Lohnstufe 2
- Mitarbeiter mit Berufsausbildung (2-jährige Berufsausbildung EBA)
- mindestens CHF 3600.00 brutto
- Mitarbeiter mit Berufsausbildung (EBA nach 12 Monaten)
- mindestens CHF 3790.00 brutto
Lohnstufe 3
- Mitarbeiter mit Berufsausbildung (3-jährige Berufsausbildung EFZ)
- mindestens CHF 4170.00 brutto
- Mitarbeiter mit Berufsausbildung (EFZ nach 12 Monaten)
- mindestens CHF 4380.00 brutto
Lohnstufe 4
- Mitarbeiter mit abgeschlossener Schweizer oder europäischer
Hotelfachschule in einer Kaderposition - mit Berufsattest oder gleichwertiger Ausbildung
- Diese Lohnstufe ist je nach Ausbildung, Alter und Berufserfahrung frei verhandelbar
Von den Mindestlöhnen der Stufen 1-4 sind ausgenommen:
- a) Über 18-jährige, die an einer Schweizerischen oder Europäischen Bildungs-Einrichtung immatrikuliert sind und eine branchenfremde Vollzeitausbildung absolvieren
- b) Mitarbeiter die das 18te Altersjahr noch nicht erreicht haben
- c) Vermindert leistungsfähige Mitarbeiter aus staatlichen oder staatlich bewilligten Wiedereingliederungs- und Förderprogrammen
- d) Berufspraktikanten während der Ausbildung max. 12 Monate
- mindestens CHF 2'500.00 brutto
13. Monatslohn
ab dem 2 vollen Beschäftigunsjahr erstmals 12/12 des Monatslohns
(nach 13 vollen Arbeitsmonaten 1/12 des Monatslohns)
Wöchentliche reguläre Arbeitszeiten:
Normalarbeitszeit: 44h
Saisonarbeitszeit: 44h
Merkblätter Mindestlöhne & Arbeitsfreie Tage ab 1.10.2022:
Merkblatt Mindestlöhne/Stundenlöhne/Entschädigungen > Merkblatt
Merkblatt arbeitsfreie Tage > Merkblatt
ARS Arbeitsrecht und Richtlinien Selbstverpflichtung 1.10.2022:
Merkblatt arbeitsfreie Tage > Merkblatt
Weitere Themen:
Anwesenheitspflichten Geschäftsführer > Merkblatt
Aktuelle Arbeitsstundentabelle *)
Arbeitsvertrag *)
*) nur für Mitglieder - bitte die Geschäftsstelle per Email " kontaktieren. "