Das Klassifizierungsverfahren
Der Antrag
Der Antrag setzt eine LHGV Mitgliedschaft voraus, sind Sie kein Mitglied, bitte gleichzeitig den Mitgliederantrag stellen. Der Betriebsinhaber beantragt mit dem ausgefüllten Selbstcheck bei der Klassifizierungsinstanz, dem Liechtensteinischen Hotel- & Gastronomieverband (LHGV), die Einstufung in die gewünschte Kategorie und erklärt sich mit der Richtlinie Hotelklassifizierung Liechtenstein ©LHGV) einverstanden.
Das Audit
Auf Basis des Antrages und sonstiger vorliegender Informationen über den Betrieb findet die Überprüfung vor Ort statt (Audit). Der neutrale Sachverständige erstellt hierüber einen Bericht und reicht ihn bei der Klassifizierungsinstanz ein.
Die Klassifizierung
Die Klassifizierungsinstanz beschliesst die Einstufung des Hotels. Der Klassifizierungsbeschluss wird dem Betriebsinhaber schriftlich mitgeteilt. Gegen diesen Beschluss kann das Rechtsmittel der Einsprache ergriffen werden. Es gilt die Gebührenordnung auf www.lhgv.li.
Bereits kategorisierte Betriebe werden regelmässig überprüft und deren Einstufung gegebenenfalls geändert bzw. die Kategorisierung gänzlich aberkannt.
Das Gremium
Die Klassifizierungsinstanz setzt sich zusammen aus Vertretern des LHGV-Vorstandes. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder zeichnen lt. Handelsregister kollektiv.