Lohn & Vertrag 2024
Der LHGV ist keinem Gesamtarbeitsvertrag angeschlossen. Deshalb wurde 2022 eine Empfehlung seitens des Verbandes ausgesprochen und die arbeitsrechtlichen Richtlinien, kurz ARS eingeführt.
Diese beinhalten die Mindestlöhne, arbeitsfreie & bezahlte Tage sowie neben dem Liechtensteinischem Arbeitsrecht viele andere Richtlinien für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen der Liechtensteiner Hotellerie und Gastronomie, Betriebsverpfleger, Foodtrucks und Imbisse.
Der Liechtensteinische Hotel- und Gastronomieverband empfiehlt ausdrücklich die nachfolgend aufgeführten Mindestlöhne zu entrichten. So fördern wir gute, verlässliche Arbeitsverhältnisse, Vertrauen und Image in unsere Branche.
Eine Anpassung wurde an der Generalversammlung am 13. März 2024 einstimmig angenommen. Die Richtlinien und Mindestlöhne wurden entsprechend angepasst und sind für alle LHGV Mitglieder selbstverpflichtend einzuhalten.
Ein digitaler Branchenarbeitsvertrag mit allen aktuellen Details zum Arbeitsrecht, Mindestlöhnen, Datenschutz, Arbeitssicherheit, IT ist in der Programmierendphase.
Die Mindestlöhne ab Oktober 2024 im einfachen Überblick, mehr Details im Download.
Lohnstufe 1a
- Mitarbeiter ungelernt in den ersten 12 Monaten
- mindestens CHF 3'468.00 brutto
- Mitarbeiter ungelernt nach 12 Monaten
- mindestens CHF 3`662.00 brutto
Lohnstufe 1b
- Mitarbeiter ungelernt mit Progresso Ausbildung in den ersten 12 Monaten
- mindestens CHF 3`570.00 brutto
- Mitarbeiter ungelernt mit Progresso Ausbildung nach 12 Monaten
- oder vier Jahre im selben Betrieb
- mindestens CHF 3`764.00 brutto
Lohnstufe 2
- Mitarbeiter mit Berufsausbildung (2-jährige Berufsausbildung EBA/BA)
- mindestens CHF 3`672.00 brutto
- Mitarbeiter mit Berufsausbildung (EBA/BA nach 12 Monaten)
- mindestens CHF 3`866.00 brutto
Lohnstufe 3
- Mitarbeiter mit Berufsausbildung (3-jährige Berufsausbildung EFZ/FZ)
- mindestens CHF 4`253.00 brutto
- Mitarbeiter mit Berufsausbildung (EFZ/FZ nach 12 Monaten)
- mindestens CHF 4`559.00 brutto
Lohnstufe 4
- Mitarbeiter mit abgeschlossener Schweizer oder europäischer
Hotelfachschule in einer Kaderposition - mit Berufsattest oder gleichwertiger Ausbildung
- Diese Lohnstufe ist je nach Ausbildung, Alter und Berufserfahrung frei verhandelbar
Von den Mindestlöhnen der Stufen 1-4 sind ausgenommen:
- a) Über 18-jährige, die an einer Schweizerischen oder Europäischen Bildungs-Einrichtung immatrikuliert sind und eine branchenfremde Vollzeitausbildung absolvieren
- b) Mitarbeiter die das 18te Altersjahr noch nicht erreicht haben
- c) Vermindert leistungsfähige Mitarbeiter aus staatlichen oder staatlich bewilligten Wiedereingliederungs- und Förderprogrammen
- d) Berufspraktikanten während der Ausbildung max. 12 Monate
- mindestens CHF 2'601.00 brutto
13. Monatslohn
ab dem 2 vollen Beschäftigungsjahr erstmals 12/12 des Monatslohns
(nach 13 vollen Arbeitsmonaten 1/12 des Monatslohns)
Wöchentliche reguläre Arbeitszeiten:
Normalarbeitszeit: 44h
Saisonarbeitszeit: 44h
Merkblätter Mindestlöhne & Arbeitsfreie Tage ab Oktober 2024:
Merkblatt Mindestlöhne/Stundenlöhne/Entschädigungen > Merkblatt
Merkblatt arbeitsfreie Tage > Merkblatt
ARS Arbeitsrecht und Richtlinien Selbstverpflichtung seit 2022:
Merkblatt arbeitsfreie Tage > Merkblatt
Weitere Themen:
Anwesenheitspflichten Geschäftsführer > Merkblatt
Aktuelle Arbeitsstundentabelle *)
Arbeitsvertrag *)
*) nur für Mitglieder - bitte die Geschäftsstelle per Email " kontaktieren. "
Mindeslöhne für Lernende Brutto
- 1250.00 Erstes Lehrjahr
- 1500.00 Zweites Lehrjahr und 1 Lehrjahr bei 2 jähriger Zusatzlehre
- 1750.00 Drittes Lehrjahr und 2 Lehrjahr bei 2 jähriger Zusatzlehre
- Wir empfehlen den 13. Monatslohn bei Lernenden ist aber nicht Pflicht
- Lernende haben 5 Wochen Ferien - 25 Ferientage