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Termine

LHGV Wirtefachkurs Frühjahr 2021 startet am 9. März 2021

Lohn & Vertrag

 

Lohnthemen 2020:


Mindestlöhne Empfehlung:

Der LHGV ist keinem Gesamtarbeitsvertrag angeschlossen.
Der Liechtensteinische Hotel- und Gastronomieverband empfiehlt die nachfolgend aufgeführten Mindestlöhne ab Januar 2020 für unsere Mitglieder oder andere Branchenteilnehmer.
Bis zu einem definitiven GAV Vertragsabschluss sind dies Richtlöhne und rechtlich nicht verbindlich, aber aus der Sicht des Präsidenten und Vorstandes empfehlenswert.

 

Lohnstufe 1a

  • Mitarbeiter ungelernt in den ersten 12 Monaten 
  • mindestens CHF 3'290.00 brutto
  • Mitarbeiter ungelernt nach 12 Monaten 
  • mindestens CHF 3'480.00 brutto

 

Lohnstufe 1b 

  • Mitarbeiter ungelernt mit Progresso Ausbildung in den ersten 12 Monaten 
  • mindestens CHF 3'390.00 brutto
  • Mitarbeiter ungelernt mit Progresso Ausbildung nach 12 Monaten
  • oder vier Jahre im selben Betrieb 
  • mindestens CHF 3'680.00 brutto

 

Lohnstufe 2 

  • Mitarbeiter mit Berufsausbildung (2-jährige Berufsausbildung EBA) 
  • mindestens CHF 3'480.00 brutto
  • Mitarbeiter mit Berufsausbildung (EBA nach 12 Monaten) 
  • mindestens CHF 3'780.00 brutto

 

Lohnstufe 3

  • Mitarbeiter mit Berufsausbildung (3-jährige Berufsausbildung EFZ) 
  • mindestens CHF 3'840.00 brutto
  • Mitarbeiter mit Berufsausbildung (EFZ nach 12 Monaten) 
  • mindestens CHF 4'180.00 brutto

 

Lohnstufe 4

  • Mitarbeiter mit abgeschlossener Schweizer oder europäischer
    Hotelfachschule in einer Kaderposition
  • mit Berufsattest oder gleichwertiger Ausbildung 
  • mindestens CHF 4'890.00 brutto

 

Von den Mindestlöhnen der Stufen 1-4 sind ausgenommen:

  • a) Über 18-jährige, die an einer Schweizerischen oder Europäischen Bildungs-Einrichtung immatrikuliert sind und eine branchenfremde Vollzeitausbildung absolvieren
  • b) Mitarbeiter die das 18te Altersjahr noch nicht erreicht haben
  • c) Vermindert leistungsfähige Mitarbeiter aus staatlichen oder staatlich bewilligten Wiedereingliederungs- und Förderprogrammen
  • d) Berufspraktikanten während der Ausbildung max. 12 Monate 
  • mindestens CHF 2'190.00 brutto

 

13. Monatslohn 
ab dem 2 vollen Beschäftigunsjahr 
(nach dem 13ten Arbeitsmonat 1/12, nach 24 vollen Arbeitsmonaten 12/12 = Monatslohn)
 

Wöchentliche reguläre Arbeitszeiten:
Normalarbeitszeit: 44h  
Saisonarbeitszeit:  44h 
Arbeitszeit in einem Kleinstbetrieb: 45h (0-9 Mitarbeiter)
Branchenvergleich: Mindestlöhne Hotel und Gastronomie in der Schweiz > lesen
 

Weitere Themen:
Anwesenheitspflichten Geschäftsführer > Merkblatt 
Arbeitsstundentabelle 2020 *)
Arbeitsvertrag *)

*) nur für Mitglieder - bitte die Geschäftsstelle per Email "geschaeftsstelle(at)lhgv.li" kontaktieren.

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