Copyright Hotelklassifizierung Liechtenstein
Beherbergungsstätten, welche sich klassifizieren lassen wollen, können vorab eine Klassifizierungsberatung beantragen. Es gilt die Kosten- und Gebührenordnung auf www.lhgv.li.
Die Einstufungskriterien basieren auf aktuellen Marktforschungsergebnissen und spiegeln die Erwartungen der Gäste für die jeweilige Kategorie wider. Die gegenständliche HKRL 2020-2025 gilt nur für Beherbergungsbetriebe mit Gewerbebewilligung. Sie gilt nicht für Appartementhäuser oder Betriebe, die keine oder nur geringe Dienstleistungen anbieten. Diese können nur als Ferienwohnung/Apartment klassifiziert werden.
Das Copyright © für die Sterne Embleme der Hotelklassifizierung Liechtenstein unterliegt dem LHGV. Wenn eine Hotel bzw. Beherbergungstättte an derKlassifizierung teilnimmt, entsteht ein Vertrag über die Benützung dieser Marke. Damit wird die gegenständliche Klassifizierungsrichtlinie als allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil.
Weitere Informationen
www.hotrec.eu
www.hotelstars.eu
Download Checkliste 2020-2025 >pdf