Einsprache und Kommission
Die Einsprache
Der Betriebsinhaber kann gegen die Einstufung oder Nichteinstufung binnen 30 Tagen ab Zustellung des Klassifizierungsbeschlusses schriftlich Einsprache bei der Klassifizierungs- & Einsprachekommission erheben. Die Einsprache ist zu begründen. Für die Durchführung des Einspracheverfahrens wird eine Gebühr erhoben. Es gilt die Gebührenordnung auf www.lhgv.li.
Behandlung von Einsprachen
Die Einsprachekommission besteht aus fünf Mitgliedern: PräsidentIn (anerkannter internationaler Branchenexperte), VizepräsidentIn (Jurist), 1 VertreterIn von Liechtenstein Marketing, 1 VertreterIn vom LHGV, 1 VertreterIn von der Hotellerie Suisse. Die Entscheidung wird dem Betriebsinhaber sodann vom LHGV schriftlich mitgeteilt. Gegen diese Entscheidung sind keine weiteren Rechtsmittel gegeben. Die Kosten für das Verfahren trägt der Betriebsinhaber.
Liechtensteiner Hotelklassifizierungs- & Einsprachekommission der Periode
- Markus Luthe, Präsident, Präsident Hotelstars Union, CEO IHA Deutschland
- Dr. Ralph Wanger, Vizepräsident, BWB Rechtsanwälte AG Vaduz
- Renate Bachmann, Liechtenstein Marketing
- Walter Hagen, Präsident LHGV
- Daniel Beerli, Leiter Hotelklassifizierung Hotellerie Suisse, Vize-Präsident Hotelstars Union
