Hotelklassifizierung Hotelstars Union des LHGV mit der Hotellerie Suisse
Die Klassifizierungsrichtlinie 2025-2030
Richtlinien Klassifizierung
Die Liechtensteiner Hotelklassifizierung ist ein einheitliches System, das im gesamten Fürstentum Liechtenstein gilt. Es wurde durch den Liechtensteiner Hotel- & Gastronomieverband (LHGV) in Zusammenarbeit mit der Fürstlichen Regierung 2015 eingeführt. Die Kriterien für den Zeitraum von 2025-2030 regelt die Hotelklassifizierung nach den Richtlinien der Hotelstars Union und seit 2025 in Kooperation mit der Hotellerie Suisse.
Die Voraussetzung einer Hotelklassifizierung in Liechtenstein ist die Mitgliedschaft beim Liechtensteiner Hotel- und Gastronomieverband LHGV.
Die Hotelklassifizierung Liechtenstein bietet Gästen eine verlässliche Orientierungshilfe für Hotel- und Beherbergungsangebote und steht jedem Liechtensteiner Hotel offen. Die Teilnahme ist freiwillig.
Die Einstufung erfolgt auf Wunsch des Betriebes mittels Antrags und Einreichung eines ausgefüllten Selbstchecks bei der Zertifizierungsinstanz, der Hotellerie Suisse. Unabhängige Auditoren führen in der Folge ein sogenanntes Audit vor Ort durch und schlagen der Zertifizierungsinstanz eine Einstufung vor. Diese klassiert den Betrieb und teilt das Resultat mit. Gegen die Klassierung ist das Rechtsmittel der Einsprache gegeben. Regelmässige Überprüfungen in Abständen von drei Jahren sichern die Qualität.
Hotelklassifizierungsstelle Hotellerie Suisse:
Weitere Informationen:
www.hotrec.eu
www.hotelstars.eu

