Termine
Schutzkonzept Covid-19 für alle Liechtensteiner Hotel- und Gastronomie Betriebe
Einführung von 2G mit Maskenpflicht
In allen Bereichen, in denen derzeit die 3G- und Maskenpflicht gilt, ist künftig der Zugang auf Personen mit einem Impf- oder Genesungszertifikat eingeschränkt: In Restaurants, Bars, Kultur-, Sport-, Freizeit- und Unterhaltungsbetrieben sowie an Veranstaltungen. Testzertifikate berechtigen künftig nicht mehr zum Eintritt bzw. zur Teilnahme. Zusätzlich wird an der Maskenpflicht und der Sitzpflicht bei Konsumation unter Einhaltung der Abstände zwischen den Gästegruppen bis auf Weiteres festgehalten. Auch für private Veranstaltungen zu Hause ist ein 2G-Nachweis für jede Person über 16 Jahren erforderlich, sofern mehr als zehn Personen teilnehmen. Ausgenommen von der Zertifikatspflicht bleiben religiöse Veranstaltungen und Bestattungsfeiern sowie Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung mit bis zu 50 Personen. Auch bei Veranstaltungen im Freien mit bis zu 300 Personen wird weiterhin von der Zertifikatspflicht abgesehen, ebenso in Aussenbereichen von Gastronomiebetrieben. Unverändert bestehen bleibt die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie die Vorgabe, dass die Konsumation von Speisen und Getränken nur unter Einhaltung der Gastronomievorgaben und im Sitzen zulässig ist. Die Vorgaben für die Konsumation gelten auch für Aussenbereiche.
Im Anschluss die vertieften Dokumente für den Download:
2G Regeln, Abstand/Hygiene/Maske
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