Aufbau des FEWO Klassifikationssystems
FEWO KLASSIFIZIERUNG
Nach den Richtlinien des Schweizer Tourismus-Verbands
AUFBAU
1. Damit ein Objekt klassiert werden kann, müssen die vorgeschriebenen Minimalanforderungen, Musskriterien und Punkte erfüllt sein.
2. Die Klassifikationsdaten werden mittels Erhebungsbogen oder Online-Registrierung durch den Besitzer oder Vermieter der Ferienwohnung erfasst.
3. Die Klassifikationsstelle LHGV erfasst die Klassifikationsdaten anhand dem Erhebungsbogen und besichtigt bei der Erstklassifizierung das Objekt vor Ort .
4. Der LHGV ermittelt das Klassifizierungsresultat und teilt dem Besitzer oder dem Vermieter die Klassifizierung mit. 1-5 Sterne und Superior.
5. Die Sterneklassifikation findet jeweils für einen 3 Jahreszyklus statt und ist jeweils für diesen Zeittraum gültig. 2020-2023 © LHGV und 2024-2027. © LHGV.
6. Das Kontrollsystem basiert auf einer erstmaligen Besichtigung vor Ort und bei Nachklassifizierungen ab 2023 auf Stichproben von mindestens 25% der bereits klassifizierten Objekte.
7. Eine Aufschaltung der Ferienwohnung auf der Homepage & Booking System von Liechtenstein Marketing ist möglich teils schon vorhanden. Neu aber mit der Sternenkategorie.
Auf dem e-Marktplatz von Schweizer Tourismus www.chalet.myswitzerland.com ist möglich, sofern die Wohnung an ein Reservationssystem mit Schnittstelle zum Klassifikationssystem (STnet) angeschlossen ist.
FEWO KLASSIFIZIERUNG
Die Daten der einzelnen Objekte werden mittels Erhebungsbogen erfasst. Die Vermieter/Eigentümer erhalten den Bogen von der Klassifizierungsstelle LHGV und retournieren diesen ausgefüllt an diese. Einfacher geht es, wenn die Bogen online anhand des e-Formular ausgefüllt wird.
Der LHGV erfasst die Daten und informiert den Vermieter/Eigentümer anschliessend über das provisorische Resultat. Die FeWo Betreiber haben so noch die Möglichkeit, bestehende Mängel zu beheben, um allenfalls eine höhere Sternekategorie zu erreichen.
Der LHGV erstellt nach Rücksprache mit dem Vermieter die definitive Klassifikation. Der LHGV stellt für jedes Objekt eine Urkunde und einen Aufkleber aus. Die Urkunde soll im Objekt möglichst prominent aufgehängt werden und der Aufkleber ist für den Briefkasten oder Hauseingänge gedacht.
Gleichzeitig verrechnet der LHGV die Klassifikationsgebühr, sowie die Gebühr für Urkunde und Kleber. Muss eine Neuklassifikation durchgeführt werden, wird die Gebühr unabhängig vom Grund der Neuklassifikation erneut fällig. Es können keine Gebühren zurückerstattet werden.