FEWO Reklamationen und Rekurse
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Nach den Richtlinien des LHGV und LM
GÄSTEREKLAMATIONEN
Für die Bearbeitung von Gästereklamationen ist er Vermieter/In und/oder Liechtenstein Marketing zuständig. Der LHGV nimmt keine Gästereklamationen entgegen und nimmt dazu nicht Stellungen.
REKURSE GEGEN DIE EINSTUFUNG ODER GEGEN EIN KONTROLLERGEBNIS
Rekurse gegen die Einstufung der Objekte, Beanstandungen der Definition der Kriterien oder Kontrollergebnisse sind durch Liechtenstein Marketing zu beurteilen.
Sämtliche Beanstandungen zuhanden von Liechtenstein Marketing müssen von der Kontrollperson, der Klassifikationsstelle LHGV oder vom Vermieter/Eigentümer schriftlich und fotografisch dokumentiert werden und maximal zwei Monate nach der Bekanntgabe der Einstufung eingereicht werden. Liechtenstein Marketing kann bei Bedarf eine Zweitkontrolle auslösen.
Wird der Rekurs gegen die Einstufung eines Objektes abgelehnt, stellt der LHGV dem Antragsstelle eine Rekurs Gebühr von CHF 150.00 in Rechnung.