Wichtige Informationen zu den arbeitsrechtlichen Richtlinien
05.07.22
Der Vorstand des Liechtensteinischen Hotel- & Gastronomieverbandes hat beschlossen, keinen GAV für die Sektion der Gastronomie zu realisieren.
Jedoch wurden arbeitsrechtliche Richtlinien erlassen, welche ab Oktober selbstverpflichtend sind.
Das liechtensteinische Arbeitsgesetz wurde mit zusätzlichen selbstverpflichtenden Richtlinen, wie z.B. Arbeitsfreie Tage und Mindestlöhnen erweitert.
Die erarbeiteten Dokumente stehen teilweise zur Verfügung. Die arbeitsrechtlichen Richtlinien werden nochmals überarbeitet und zeitnah wieder online gestellt:
- Arbeitsrechtliche Richtlinien (in Überarbeitung)
- Freitage selbstverpflichtend
- Mindestlöhne selbstverpflichtend
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