Termine
Hilfspakete Hotellerie und Gastronomie 3 Lockdown und 4. Quartal 2020 und 1.Quartal 2021
Bitte beachtet, dass als erstes ein UEKplus Antrag gestellt werden muss, erst danach kann das Härtefallpaket Q4 beantragt werden.
Überblick zum Hilfspaket
Darstellung ist klickbar.
Aktualisierte Massnahmen
Am 18. Dezember 2020 hat die Regierung aufgrund der stark gestiegenen COVID-19-Fallzahlen die Corona-Massnahmen verschärft. Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe sowie Diskotheken und Tanzlokale sind vom 20. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Für den gleichen Zeitraum bleiben ebenfalls öffentlich zugängliche Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport für das Publikum geschlossen.
Für diese besonders betroffenen Betriebe wurden neue Unterstützungsmassnahmen lanciert.
Richtlinien und detaillierte Informationen zum neuerlichen Massnahmenpaket finden Sie auf dieser Website.
Medienmitteilung der Regierung zur Wirtschaftshilfe
Medienmitteilung vom 23.12.2020 "Corona‐Massnahmen: Unterstützung für geschlossene Betriebe"
2020_12_23_Medienmitteilung_Unterstützung_Wirtschaft.pdf
Medienmitteilung vom 4.12.2020: Härtefallzuschuss (HFZ)
Medienmitteilung Härtefallzuschuss HFZ 2020_12_04.pdf
Aktuell gültige Richtlinien (Stand 23. Dezember 2020)
Richtlinie zur Unterstützung für Einzelunternehmer: UEK, UWB und PBA
2020_12_23_Richtlinie_UEKplus.pdf
Richtlinien zur Unterstützung von Betrieben besonders betroffener Branchen während der Corona-Pandemie (Härtefallzuschuss Q4 2020 und Q1 2021) (HFZ)
2020_12_23 Richtlinie Härtefall-Regelung Q4_Q1.pdf
auf Facebook teilen: